Nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten PsychTh-APrV müssen Sie während Ihrer Ausbildung 1800 Stunden praktische Tätigkeit absolvieren. 1200 Stunden sind in einer klinisch-psychiatrischen Einrichtung und 600 Stunden in einer psychosomatisch-psychotherapeutischen Einrichtung zu leisten.
Das Institut für ppt verfügt über zahlreiche anerkannte Kooperationspartnerschaften, sowohl in Berlin und Brandenburg als auch in anderen Teilen Deutschlands und schließt fortlaufend neue Kooperationen ab.
Die praktische Tätigkeit kann Ihnen nach dem Psychotherapeutengesetz nur angerechnet werden, wenn Sie während Ihrer Ausbildung stattfindet.
Mehr über unsere Psychotherapie-Ausbildung:
» Integrative Ausrichtung der Ausbildung
» Ausbildung in der Verhaltenstherapie (VT)
» Ausbildung in der Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie (TP)
» Kosten und Re-Finanzierung der Ausbildung
» Selbsterfahrung in der Ausbildung
» Supervision bei der Patientenbehandlung in der Ausbildung
» Ausbildungabschluss: von der Prüfung bis zur Approbation